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RR und Konkurs

Erhält die Konkursverwaltung vom RR Kenntnis, kolloziert sie die zurückgestellte Forderung wie folgt:

  • 3. Konkursklasse mit Nachrangvermerk
  • Erlass einer Kollokationsverfügung, wonach die angemeldete rangrücktritts-belastete Forderung erst nach Deckung aller übrigen Forderungen dividendenberechtigt sei.

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