RR und Konkurs
Erhält die Konkursverwaltung vom RR Kenntnis, kolloziert sie die zurückgestellte Forderung wie folgt:
- 3. Konkursklasse mit Nachrangvermerk
- Erlass einer Kollokationsverfügung, wonach die angemeldete rangrücktritts-belastete Forderung erst nach Deckung aller übrigen Forderungen dividendenberechtigt sei.







