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Rangrücktritt

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Rechtsnatur

Rechtsgebiet:
Rangrücktritt
Stichworte:
Rangrücktritt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Rangrücktritt ist ein

  • zweiseitiges Rechtsgeschäft
  • Vertrag mit suspensivem Verzicht zugunsten Dritter
  • unentziehbares Recht des Begünstigten.

Die Rangrücktrittsforderung steht unter einer Bedingung (Suspensivbedingung/Bedingungseintritt = Konkurs u.ä. sowie GV für gesellschafts-rechtlichen Auflösungsbeschluss) und ist demgemäss unter diesem Titel einredebelastet.

Auslegung nach dem Vertrauensprinzip

Ist nichts ausdrücklich vereinbart worden, ist davon auszugehen, dass die Beteiligten ein selbständiges Recht des Begünstigten bestellen wollten.

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