Checkliste
Rangrücktrittserklärung
Beachten Sie folgendes:
- RR ist ein „Notbehelf“, der eine Verschnaufpause für die rechtliche und/oder betriebswirtschaftliche Unternehmenssanierung ermöglicht.
- RR ist kein Sanierungsinstrument
- RR verschafft nur zeitlichen Spielraum für Sanierung
- RR dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Kurrentgläubiger
- Primäre Alternativen zum RR: echte Sanierung und Konkursaufschub/Nachlassstundung
- RR sind in Bilanz und Jahresrechnung zu deklarieren
- RR sind immer befristet (bis zur Genesung oder bis zum Kollaps des Unternehmens).
Diese Checkliste finden Sie auch als PDF-Dokument unter Download.







