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Checkliste

Rangrücktrittserklärung

Beachten Sie folgendes:

  1. RR ist ein „Notbehelf“, der eine Verschnaufpause für die rechtliche und/oder betriebswirtschaftliche Unternehmenssanierung ermöglicht.
  2. RR ist kein Sanierungsinstrument
  3. RR verschafft nur zeitlichen Spielraum für Sanierung
  4. RR dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Kurrentgläubiger
  5. Primäre Alternativen zum RR: echte Sanierung und Konkursaufschub/Nachlassstundung
  6. RR sind in Bilanz und Jahresrechnung zu deklarieren
  7. RR sind immer befristet (bis zur Genesung oder bis zum Kollaps des Unternehmens).

Diese Checkliste finden Sie auch als PDF-Dokument unter Download.

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